Dein Weg zum Abitur

Liebe Schülerinnen und Schüler,

da ihr euch in der Oberstufe zunehmend selbst um eure Belange kümmern sollt, müsst ihr euch auch ständig informieren, welche Regelungen für bestimmte Phasen der Oberstufe gelten. Man sollte immer seine Optionen kennen! Damit ihr nicht lange in der Verordnung suchen müsst, habe ich hier die wichtigsten Regelungen und Tipps zusammengefasst. Dies soll euch auch helfen, die vielen Gerüchte und Falschinformationen zu verhindern, die insbesondere vor den „emotionalen Höhepunkten“ wie Lk-Wahl und Abitur aufkommen.

Diese Seite ist dazu gedacht, dass ihr schnell einzelne Regelungen für eure momentane Jahrgangsstufe findet. Klickt euch einfach in das jeweilige Halbjahr rein.

Lars Perle (Oberstufenleiter)

Allgemeines

Wo kann / wo muss ich mich informieren?

Aktuelle Informationen findet ihr am Oberstufen­brett, das ihr wenigstens einmal pro Woche beach­ten solltet und bekommt ihr über IServ, das ihr täglich auf neue Nachrichten überprüfen müsst.

Wichtige Regelungen, die Informationsbro­schüre des Kultusministeriums, die Oberstufenverordnung OAVO und weitere Informationen, wie z.B. den Klausur­plan und einen Abiturrechner, findet ihr auf der Homepage unter Perspektiven → Dein Weg zum Abitur

Bei Fragen zur Organisation der Oberstufe (z.B. Lk-Wahlen, Prüfungsfächer im Abitur usw.) könnt ihr euch an eure Tutoren oder an mich wenden.

Allgemein gilt, dass ihr verpflichtet seid euch zu in­formieren; im Zweifel bei euren Tutoren und bei der Oberstufenleitung (OAVO §5 (2) Satz 3).

Entschuldigungspraxis

Im Gegensatz zu früher entschuldigt ihr euch auch in der Oberstufe direkt bei eurem Tutor, egal in welchem Fach ihr gefehlt habt (das Entschuldigen bei jedem einzelnen Fachlehrer ist aufgrund des digitalen Klassenbuchs nicht mehr nötig).

Ihr müsst euch innerhalb von zwei Wochen nach dem Fehlen bei eurem Tutor entschuldigen. Danach muss dieser die Entschuldigung nicht mehr annehmen.

Bei Klausuren müsst ihr die Lehrkraft, bei der ihr die Klausur schreiben müsstet, über IServ über euer Fehlen informieren.

Häufen sich trotzdem die Fehlzeiten, gilt folgende Regelung: Fehlt ein nicht mehr vollzeitschulpflichtiger Schüler im Verlauf von 6 Unterrichtswochen an insgesamt 6 Tagen unentschuldigt, kann er als Ord­nungsmaßnahme von der Schule verwiesen werden ( genaue Regelung Hessisches Schulgesetz §82(8)).

Abwahlen

Spätestens am Ende der Q2 dürft ihr einzelne Fächer abwählen, wenn ihr sie nicht mehr belegen müsst. Diese Abwahlen erfolgen nur über die Abwahlzettel, die ihr zu Ende eines jeden Halbjahres am Ober­stufen­brett findet. Wichtig: wer Kurse nicht rechtzeitig zum angegebenen Termin abwählt, bleibt auch im Folgehalbjahr im jeweiligen Kurs. Also: Termin beach­ten!

Wer einen Kurs nicht mehr besucht, obwohl er in der Kursliste steht, bekommt in diesem Kurs 00 Punkte!

Vor einer Abwahl solltet ihr nochmal die Belegver­pflichtung und zusätzlich die Einbringverpflichtung betrachten. Auch die Wahl der Prüfungsfächer im Abitur spielt bei den Abwahlen eine Rolle, deswegen solltet ihr auch die Regelungen dafür durchlesen, auch wenn die endgültige Entscheidung für die Prüfungs­fächer erst am Anfang der Q4 getroffen wird.

E1 – Worüber muss ich mich informieren?

In der E-Phase müsst ihr drei Dinge im Auge behalten bzw. lernen:

  • Welche Leistungen muss ich erbringen, um zur Qualifikationsphase zugelassen zu werden?
  • Welche Leistungskurse kann ich in der Q-Phase wählen und welche sind für mich geeignet?
  • Welche Grundkurse muss ich in der Q-Phase belegen?

Zulassungskriterien zur Qualifikationsphase

Um am Ende der Einführungsphase die Zulassung zur Qualifikationsphase zu erlangen, muss ein bestimmtes Notenbild erreicht werden. Sollten in einzelnen Fächern Unterkurse zu verzeichnen sein (weniger als 05 Notenpunkte), müssen diese ausgeglichen werden. Was sich wie ausgleichen lässt, zeigt die Tabelle.

Pflichtfächer sind Deutsch, Englisch, Kunst/Musik/DS, Geschichte, PoWi, Religion/Ethik, Mathematik, Physik, Chemie, Biologie, Sport. Außerdem eine weitere Fremdsprache (wer drei Fremdsprachen belegt hat, kann sich zwei aussuchen, die als Pflichtfach gelten). Auch zusätzliche Fächer wie Informatik und Erdkunde sind Pflichtfächer, wenn ihr sie braucht, um die 34-Stunden-Verpflichtung zu erfüllen. Als Hauptfächer gelten Deutsch, Mathematik und alle Fremdsprachen.

Stundenanzahl

Weiterhin müsst ihr, um zur Q-Phase zugelassen zu werden, 34 Jahres­wochen­stunden belegt haben. Da die Stundentafel der Elisabethschule bei zwei aus der Mittelstufe fortgeführten Fremdsprachen nur 33 davon vorschreibt, müsst ihr mindestens ein zusätzliches Angebot (Informatik, Erdkunde o.ä.) wählen. Wer weniger als die 34 Jahres­wochen­stunden belegt, wird nicht zugelassen!

Alternativen zur Gymnasialen Oberstufe

Wenn ihr zweifelt, ob ihr mit der gymnasialen Oberstufe den richtigen Weg eingeschlagen habt, oder wenn eure Fachlehrer größere Probleme erkennen, die nicht sinnvoll mit Fördermaßnahmen aufgefangen werden können, solltet ihr euch frühzeitig beraten lassen (spätestens am Ende des ersten Halbjahres, da die Anmeldetermine für die Beruflichen Schulen in der Regel Mitte Februar oder Anfang März liegen). Diese Beratung kann durch euren Tutor oder durch die Oberstufenleitung vorgenommen werden.

Alternativen können sein:

Ausbildung

Eine Ausbildung ist meist dreijährig und endet mit einem Berufsabschluss. Ausbildungsorte sind Betrieb und Berufsschule.

Als Berufsschulen kommen in Marburg folgende infrage:

  • Kaufmännische Schulen Marburg (Wirtschaft und Verwaltung, Gesundheit  www.ksm-mr.de )
  • Adolf-Reichwein-Schule (Naturwissenschaft und Technik
     www.adolf-reichwein-schule.de )
  • Käthe-Kollwitz-Schule (Hotellerie und Gastronomie, Sozialwesen, Gesundheit, Ernährung  www.kks-marburg.de )

Fachoberschule (FOS)

Die FOS umfasst zwei Jahre: Klasse 11 und 12. Im ersten Jahr haben die Schüler jede Woche 3 Tage Praktikum und 2 Tage Schule. Im zweiten Jahr 5 Tage Schule und schließlich eine Abschlussprüfung.

Bei Bestehen erlangen die Schüler die Fachhochschulreife (FHR). Der schulische Teil der FHR kann auch an der Elisabethschule erreicht werden. Dazu genügen zwei Halbjahre der Qualifikationsphase, in denen in bestimmten Fächern Mindestpunktzahlen erzielt werden müssen.

Zur Sicherheit sollte man sich – falls die Zulassung zur Qualifikationsphase gefährdet ist – bald bei den Beruflichen Schulen anmelden und einen Praktikumsplatz suchen. Die Beruflichen Schulen haben unterschiedliche Schwerpunkte (siehe oben) und bieten unterschiedliche Wege zur Fachhochschulreife an. Um sich genauer zu informieren, sollte man auf die jeweiligen Homepages gehen und evtl. einen Beratungstermin an den Schulen vereinbaren.

Berufliches Gymnasium

Das BG umfasst die Jahrgangsstufen 11 bis 13 und endet mit dem Abitur. Es werden bei der Abiturprüfung die gleichen Klausuren geschrieben wie an der Elisabethschule. Der Unterschied besteht in der Ausrichtung des jeweiligen Beruflichen Gymnasiums (siehe oben, allerdings nur an ARS und KSM möglich), sodass es damit insgesamt weniger Wahlmöglichkeiten gibt, z.B. bei den Leistungskursen. Dafür werden Fächer angeboten, die es im Gymnasium nicht gibt (wieder je nach Ausrichtung der Schule, z.B. „Rechnungswesen“ an den KSM). Weiterhin muss in die 11 eingestiegen werden, da sich unsere Einführungsphase von der 11 des BG stark unterscheidet

E2 – Was muss ich wissen? Was muss ich entscheiden?

In der E2 wählt ihr eure Leistungskurse (in der Regel vor den Osterferien). Um die richtige Wahl zu treffen, müsst ihr euch zum einen über die fachlichen und methodischen Anforderungen informieren, was im Fachunterricht passieren sollte. Zum anderen müsst ihr wissen, welche Kombinationen möglich sind und welche nicht:

Leistungskurswahl

Einer eurer Leistungskurse muss …

  • eine Fremdsprache (mindestens seit Klasse 7) oder
  • eine Naturwissenschaft oder
  • Mathematik sein.

Lk kann nur ein Fach sein, das mit mind. 05 Punkten in der E-Phase abgeschlossen wurde.

Belegverpflichtung in der Q-Phase

Die Grundkurse werden gleichzeitig mit den Leistungskursen gewählt. Auch bei dieser Wahl solltet ihr darüber Bescheid wissen, welche Gks ihr wie lange zu belegen habt. Während in der Q1/2 noch relativ viele Fächer belegt werden müssen, können zur Q3 eine Reihe von Fächern abgewählt werden:

In bestimmten Fällen gibt es noch zusätzliche Verpflichtungen: z.B. wenn man die Zulassung
zur Qualifikationsphase nur durch eine in der E-Phase begonnene Fremdsprache geschafft hat, muss diese bis zum Ende der Q4 belegt aber nicht eingebracht werden. Wer in der Mittelstufe nur eine Fremdsprache hatte, muss Q3 und Q4 der zur E-Phase neu begonnen Fremdsprache einbringen usw. Für die vielen Ausnahmefälle im Bereich der Fremdsprachen:

Einwahl in die Fächer der Q1

Ihr könnt euch auch über eure Belegverpflichtunghinaus in Fächer einwählen. Es gibt aber keine Einwahlen „probehalber“, durch die man ein Fach noch am Beginn der Q1 ausprobieren möchte, um
es dann nach wenigen Wochen wieder abzuwählen. Dies würde zu sehr ungleichen Kursgrößen und evtl. sehr kleinen Kursen führen, die dann an anderer Stelle durch sehr große Kurse ausgeglichen werden müssten.
Eure Kurswahl ist verbindlich und muss mindestens in der Q1 besucht werden.
Um bei eurer Einwahl für die Q1 absehen zu können wie viele Stunden ihr pro Woche haben werdet, könnt ihr aus der Tabelle unten ersehen, welches Fach mit wie vielen Stunden unterrichtet wird.

Q1/2 – Worauf muss ich achten?

Schullaufbahnberatung

Sollten frühzeitig Rückmeldungen eurer Fachlehrer bezüglich mangelnder Leistungen kommen, sollte schnell reagiert werden. Lasst euch in diesem Fall so bald wie möglich von eurem Tutor und/oder mir beraten. Eine Beratung sollte deutlich vor Ende der Q1 stattfinden, da zum einen eine Wiederholung der Q1/2 nur in Ausnahmefällen möglich ist und die OAVO nur eine freiwillige Rückstufung nach der Q1 vorsieht und da zum anderen die Bewerbungsfristen für alternative Schulformen häufig im März enden (siehe auch oben „Alternativen zur Gymnasialen Oberstufe“).
Statt die Schulform zu wechseln, kann der schulische Teil der Fachhochschulreife auch an der Elisabeth­schule angestrebt werden. Dazu reicht es, ein Jahr lang die Qualifikationsphase zu besuchen und in diesem Jahr bestimmte Mindestpunktzahlen in den Kursen zu erreichen. Genaueres lässt sich bei mir in Erfahrung bringen.

Welche Kurse muss ich ins Abitur einbringen?

Für eure Abiturdurchschnittsnote müsst ihr bestimmte Kurse in die sogenannte Gesamtqualifikation ein­bringen, aus der sich am Ende eure Abiturnote errechnet.
So müssen alle vier Halbjahre (Kurse) beider Lks und alle vier Halbjahre (Kurse) der drei Prüfungsfächer eingebracht werden. Darüber hinaus muss jeder Schüler noch 12 weitere Grundkurse einbringen. Mit diesen 24 Grundkursen und 8 Leistungskursen müssen die in der Tabelle „Einbringverpflichtung“ geforderten Kurse abge­deckt sein.

Ein Beispiel zur Einbringverpflichtung

Ein Schüler belegt die Lks Mathematik und Powi und wählt als Prüfungsfächer Deutsch, Englisch und Physik. Damit hat er automatisch schon die Einbringverpflichtung für 4 Kurse Deutsch, 4 Kurse Mathematik, 2 Kurse Powi, 2 weitere Kurse aus dem Aufgabenfeld II (da er ja vier Powi-Halbjahre durch seinen Lk einbringt), 4 Kurse einer fortgeführten Fremdsprache und 4 Kurse einer Naturwissenschaft erfüllt.
Darüber hinaus muss er jetzt noch 2 beliebige Kurse aus Kunst oder Musik oder DS, 2 Kurse aus Geschichte (und zwar Q3 und Q4) und schließlich entweder 2 Kurse einer weiteren Fremdsprache oder 2 Kurse einer weiteren Naturwissenschaft oder Informatik einbringen. Damit hat der Schüler
jetzt 18 Grundkurse eingebracht (4xD, 4xE, 4xPhy, 2xKu/Mu/Ds, 2xGe, 2xFS oder NW/Info).
Er muss also noch 6 weitere Grundkurse einbringen, damit er insgesamt 24 Grundkurse eingebracht hat. Er kann sich aussuchen, welche Kurse dies sein sollen (man nimmt einfach die Punktbesten). Einzige Einschränkung: von Sport dürfen nicht mehr als 3 Kurse eingebracht werden.

Es gibt noch spezielle Regelungen, die zumeist die Fremdsprachen betreffen, insbesondere, wenn man zur Einführungsphase eine Fremdsprache neu begonnenen hat. Dazu bitte die Übersicht im Abschnitt “E2 – Was muss ich wissen? Was muss ich entscheiden?” ansehen.

Fächer unter 05 Punkten

Von den einzubringenden Grund- und Leistungskursen dürfen maximal sechs mit weniger als 05 Punkten abgeschlossen werden, davon höchstens zwei Leistungskurse. Das kann dazu führen, dass Schüler zunächst vorläufig zum Abitur zugelassen werden, da sie zu diesem Zeitpunkt (nach Q3) „erst“ 5 oder 6 Unterkurse haben, sie aber nach Ende der Q4 mehr als sechs Unterkurse haben und nicht mehr zur Abiturprüfung zugelassen werden und somit durchgefallen sind.

Wahl der Prüfungsfächer

Auch wenn die verbindliche Wahl der Prüfungsfächer erst zu Beginn der Q4 erfolgt, solltet ihr euch frühzeitig informieren, welche Prüfungsfachkombinationen überhaupt möglich sind. Siehe dazu die Tabelle „Prüfungsfächer”:

Wichtig! Prüfungsfach darf nur ein Fach sein, das durchgehend von E1 bis Q4 belegt wurde

Besuch der Abiturprüfungen des vorherigen Jahrgangs

Während des mündlichen Abiturs gibt es in der Regel einen bis zwei unterrichtsfreie Studientage für die übrigen Schüler. Die Schüler der Q2 sollten diese Tage für einen Besuch der Prüfungen nutzen. Der Besuch von Abiturprüfungen während der Unterrichtszeit wird nur in Ausnahmefällen genehmigt.
Ihr solltet euch aus dem Prüfungsplan, der ca. eine Woche vor Prüfungsbeginn am Oberstufenbrett aushängt, für euch interessante Prüfungen aussuchen, zu denen die Prüflinge Besucher zugelassen haben – Prüfungen die nicht öffentlich sind, sind mit einem Sternchen am Namen des Prüflings gekennzeichnet. Dann solltet ihr euch zum angegebenen Prüfungszeitpunkt am Prüfungsraum einfinden. Die endgültige Entscheidung, ob ihr an der Prüfung teilnehmen dürft, trifft der Fachausschussvorsitzende vor Ort.

Besondere Lernleistung (BLL)

Die besondere Lernleistung ist vor allem für Schüler gedacht, die in einem bestimmten Bereich sehr leistungsstark sind oder sich so sehr für bestimmte Themen begeistern können, dass sie bereit sind, viel Arbeit in die Bearbeitung des Themas zu investieren. Als BLL können z.B. Wettbewerbsbeiträge, die sonst in keine Note eingegangen sind, anerkannt werden (z.B. Geschichtswettbewerb des Bundespräsidenten oder Ähnliches).
Möchtet ihr im Abitur als 5. Prüfungsfach eine besondere Lernleistung einbringen, muss dies zu Beginn der Q3 beim Schulleiter schriftlich beantragt werden. Dazu müsst ihr euch einen Prüfer suchen, der bereit ist, die Arbeit zu korrigieren. Man sollte also bereits zum Ende der Q2 mit dem Suchen beginnen! Ein Antragsformular gibt es bei mir. Die Ausarbeitung muss spätestens am letzten Tag der schriftlichen Prüfungen abgegeben werden.

Q3/4 – Fragen rund ums Abitur

Meldung zum Abitur

Die Meldung zum Abitur erfolgt üblicherweise in der ersten oder Woche der Q4. Erst bei der Meldung legt ihr euch auf eure Prüfungsfächer fest und wählt die Prüfer. Dabei dürft ihr aus allen Lehrern, bei denen ihr in dem einzelnen Fach in Q1-Q4 regulären Unterricht (keine kurzfristigen Vertretungen) hattet, wählen. Dies kommt also am ehesten für Fächer, in denen nach Q2 oder Q3 Kurse zusammengelegt wurden, infrage.

Welche Noten muss ich erreichen,
um das Abitur zu bestehen?

Es gibt mehrere Bereiche, in denen ihr bestimmte Mindestpunktzahlen erreichen müsst. Im einzelnen sind dies:

  • der Leistungskursbereich, in dem ihr in der Summe eurer 8 Kurshalbjahre (doppelt gewertet) auf wenigstens 80 Punkte kommen müsst. Es reicht also, wenn man im Durchschnitt 05 Punkte in jedem Halbjahr bekommt.
  • der Grundkursbereich, in dem ihr in der Summe der 24 eingebrachten Grundkurse auf mindestens 120 Punkte kommen müsst. Auch hier reichen also 05 Punkte im Durchschnitt. Allerdings dürfen von den einzubringenden Grund- und Leistungskursen maximal 6 mit weniger als 05 Punkten
    bewertet sein, davon höchstens zwei Leistungskurse.
  • der Abiturbereich, in dem ihr in der Summe eurer 5 Prüfungsfächer (vierfach gewertet) auf wenigstens 100 Punkte kommen müsst. Auch hier reichen also 05 Notenpunkte in jeder Prüfung (aber es dürfen nicht mehr als zwei Prüfungen mit weniger als 05 Punkten abgeschlossen werden und mindestens eine der Leistungskursprüfungen muss mit 05 Punkten oder mehr abgeschlossen werden, keine der Prüfungen darf mit 00 Punkten abgeschlossen werden).

Mündliche Nachprüfung

Häufig kommen im Umfeld der schriftlichen Prüfungen Fragen zur mündlichen Nachprüfung auf.
Man kann in jedem Fach der schriftlichen Prüfung einen Antrag auf eine mündliche Nachprüfung stellen. Der Antrag muss am Tag, nachdem die schriftlichen Noten bekannt gegeben wurden, gestellt werden.
Die Frage ist nur, ob eine zusätzliche mündliche Prüfung sinnvoll ist. Man kann seine Punktezahl damit nur bedingt anheben, da die schriftliche Prüfung immer noch 2/3 und die mündliche nur 1/3 zählt. Die Punktzahl im jeweiligen Fach errechnet sich aus der Formel
(2 • s+m) • 4/3
wobei s für das Ergebnis der schriftlichen Prüfung und m für das der mündlichen Zusatzprüfung steht.

Ein Beispiel:
Ein Schüler hat in Mathe 03 Punkte geschrieben und geht in die mündliche Nachprüfung. Dort bekommt er 08 Punkte.
Dann gehen in die Gesamtpunktzahl (2 • 03+8) • 4/3 =18 2/3, gerundet 18 Punkte, ein (es wird immer abgerundet).
Das Ergebnis gilt nicht als „über dem Strich“, da in der vierfachen Wertung 20 Punkte erreicht werden müssen (4 • 05 Punkte=20 Punkte).
Um wie viel Punkte ist das Ergebnis besser als ohne mündliche Nachprüfung? Hätte der Schüler keine mündliche Nachprüfung gemacht, dann wären 03 • 4 =12 Punkte in die Gesamtpunktzahl eingegangen. Durch die mündliche Nachprüfung sind es aber 18 Punkte, also ein Gewinn von 6 Punkten. Da aber der Sprung von einer Dezimalstelle zur nächsten (also z.B. 2,0 statt 2,1) bei der Abiturnote 17 Punkte beträgt, ist es eher unwahrscheinlich, dass sich durch die mündliche Nachprüfung der Abischnitt verbessert – und wenn, dann um nicht mehr als eine Dezimalstelle.

Schlussfolgerungen:
Eine freiwillige mündliche Nachprüfung zur Verbesserung des Abischnitts lohnt sich nur, wenn man davon ausgeht, dass man ohne viel zu lernen im Mündlichen deutlich besser ist als in der schriftlichen Prüfung.
Jeder Punkt, den man in der Nachprüfung mehr macht als in der schriftlichen Prüfung, hebt die Gesamtpunktzahl um 1 1/3 Punkte.

Angeordnete mündliche Prüfungen

Es gibt auch vom Prüfungsausschuss angeordnete mündliche Prüfungen. Wenn jemand in beiden Lks unter dem Strich geschrieben hat oder sogar in allen drei schriftlichen Prüfungen unter dem Strich ist oder in einem Fach 00 Punkte geschrieben hat, kann das Abitur nicht ohne mündliche Nachprüfung bestanden werden. In diesen Fällen wird der Prüfungsausschuss eine (oder sogar mehrere) mündliche Nachprüfung(en) anordnen. Auch dies erfahrt ihr am Tag der Notenverkündung.

Notenschnitt berechnen

Damit ihr einen Überblick über die Durchschnittsnote im Abitur habt, auf die ihr zusteuert, könnt ihr einen der vielen Notenrechner im Internet benutzen, in den ihr dann bereits bekannte Ergebnisse aus den Halbjahren und erwartete Ergebnisse aus den Prüfungen und dem letzten Halbjahr eingeben könnt.

Ihr könnt aber auch hier das Wertungsschema für die Gesamtqualifikation nutzen:

Einfach das Bild in Goodnotes übertragen und dort die eigenen Fächer und die Noten eintragen.

Was steht im Abiturzeugnis?

Im Zeugnis über die allgemeine Hochschulreife werden alle in der Q1-Q4 besuchten Kurse einschließlich der erreichten Punktzahlen (ob eingebracht oder nicht), ohne Themen- und Lehrerangabe aufgeführt. Auch werden die Ergebnisse der fünf Prüfungen aus der Abiturprüfung angegeben.
Weiterhin steht auf dem Zeugnis, welche Fremd­sprachen ihr von wann bis wann in eurer Schullaufbahn belegt habt (ohne Noten) und welches Sprachniveau ihr erreicht habt.
Fehlstunden weist das Abiturzeugnis nicht aus.

Stipendiensuche

An die Schule treten immer wieder Organisationen heran, die nach Kandidaten für ihre Stipendien suchen. Inzwischen existiert eine unüberschaubare Zahl an Stipendien, die sich an die verschiedensten Schülergruppen richten und lange nicht in allen Fällen die Noten zum Auswahlkriterium machen.
Um euch einen Überblick zu geben und eine individuelle Vorauswahl zu treffen, gibt es auch hier verschiedene Internetportale (z.B. stipendienkompass.de oder mystipendium.de).
Es bietet sich an, spätestens in der Zeit, nachdem das schriftliche Abitur beendet ist, diese Seiten zu erkunden.
Außerdem veranstalten wird mindestens jedes zweite Jahr einen Stipendienabend für die Schülerinnen und Schüler der Q-Phase, wo ihr über die verschiedenen Arten und Zugangswege zu Stipendien informiert werdet.

Noch Fragen?

Wie auf jeder Infoveranstaltung auch hier: wenn ihr Fragen habt, dann fragt! Fragt eure Fachlehrerinnen und Fachlehrer, eure Tutorin oder euren Tutor oder fragt mich. Verlasst euch nicht auf Gerüchte oder “habt ich von ‘nem Freund gehört”.

Wir beantworten eure Fragen gerne!