1. Präambel
Die Elisabethschule ist für uns ein Ort des gemeinschaftlichen Lernens und Miteinanders, an dem wir viel Zeit verbringen. Damit sich alle wohlfühlen, wollen wir gemeinsam für ein angenehmes Klima sorgen. Wir wollen uns freundlich und höflich begegnen: wir achten einander und gehen respektvoll miteinander um, wir grüßen uns gegenseitig und versuchen, einander zu helfen. Neben Achtung und Rücksichtnahme ist uns wichtig, Zivilcourage zu zeigen und in Streitfällen schlichtend einzugreifen.
In dieser Gemeinschaft soll jede/r Einzelne die Chance haben, seine Persönlichkeit gemäß individueller Neigung zu entfalten und sich zu einem selbstständigen, kritikfähigen Menschen zu entwickeln. Das Erreichen dieser Ziele schließt bei allen – Schülerinnen, Schülern, Lehrerinnen, Lehrern und Eltern – den achtungsvollen Umgang miteinander sowie die verständnisvolle Bereitschaft zur Zusammenarbeit und zur Übernahme von Verantwortung und zu sozialem Verhalten ein.
Die folgende Schulordnung haben die Vertreter der Schülerschaft, Lehrerschaft und der Eltern erarbeitet, um für unsere Schule festzulegen, welche Mitverantwortung jede/r Einzelne für das Schulleben trägt.
2. Verantwortung übernehmen
Die Elisabethschule ist eine Schule, die sich als Gemeinschaft versteht, d.h. jeder ist Teil dieser Ge-meinschaft. Damit diese Gemeinschaft in der Praxis gelebt wird, muss jeder/jede die Möglichkeit haben, daran beteiligt zu sein. Verantwortung übernehmen, dem Alter, der jeweiligen Reife angemessen, ist der Schlüssel dazu. Verantwortung übernehmen bedeutet, mitzugestalten, eigene Rechte wahrzunehmen und dabei auch die Rechte des anderen respektieren. Dies heißt auch, Pflichten zu akzeptieren, Ideen des Zusammenle-bens zu entwickeln und zu diskutieren, selbst aktiv zu werden. In jeder Klassenstufe erwartet die Schu-le daher ein besonderes soziales Engagement von ihren Schülern, das inhaltlich noch durch einen Konferenzbeschluss festgelegt wird.
3. Schulordnung - allgemeines Verhalten im Unterricht
- Jeder ist verpflichtet, zum Unterricht pünktlich zu erscheinen. Der Unterricht soll pünktlich beendet werden.
- Bei Beginn der Unterrichtsstunde sollen sich die Schülerinnen und Schüler ruhig im Unterrichtsraum aufhalten und die Unterrichtsmaterialen der nächsten Stunde bereithalten. Wenn sich eine Lehrerin oder ein Lehrer um mehr als fünf Minuten verspätet, benachrichtigt die Klassen- oder Kurssprecherin bzw. der Klassen- oder Kurssprecher das Sekretariat. Die übrigen Schülerinnen und Schüler verhalten sich währenddessen ruhig.
- Die Schülerinnen und Schüler sollen sich auf den Unterricht konzentrieren und jederzeit Beiträge dazu liefern können. Das Essen, Trinken und Kaugummikauen sind während des Unterrichts zu unterlassen.
- Jeder muss in Ruhe arbeiten können; deswegen ist alles zu vermeiden, was zu Störungen des Unter-richts beitragen kann. Selbstverständlich sollte sein, niemanden auszulachen, der Fehler macht, den anderen zuzuhören und nicht dazwischen zu reden.
- Lehrer und Schüler sorgen gemeinsam für einen aufgeräumten Klassenraum. Insbesondere säubert jeder Schüler vor Verlassen des Unterrichtsraumes seinen Platz und stellt seinen Stuhl hoch.
4. Hausordnung der Elisabethschule Marburg
- Die Schule wird um 7.30 Uhr geöffnet. Der Zugang zu den Unterrichtsräumen bleibt jedoch bis 7.45 Uhr geschlossen. Die Cafeteria ist Aufenthaltsraum für die Fahrschülerinnen und Fahrschüler; sie wird um 7.00 Uhr geöffnet.
- Aus Sicherheitsgründen darf das Schulgelände von Fußgängern nur durch den Haupteingang betreten und verlassen werden, also nicht durch die Zufahrt des Parkplatzes.
- Mit Rücksicht auf die Mitschülerinnen und Mitschüler ist der Aufenthalt in der unterrichtsfreien Zeit nur auf den Pausenhöfen (vor dem Schulgebäude, Roter Platz, Kastanie) und in der Cafeteria/Pausenhalle erlaubt. Damit der Unterricht nicht gestört wird, sollen sich Schülerinnen und Schüler auf dem Innenhof vor dem D-Gebäude und in der Pausenhalle ruhig verhalten.
- Der Aufenthalt in Fachräumen ohne Lehrkraft ist nicht gestattet.
- Aus Gründen der Sicherheit, der Aufsichtspflicht und des Versicherungsschutzes dürfen nur Schülerinnen und Schüler der Oberstufe in Pausen, der Mittagszeit und Freistunden das Schulgelände verlassen. Ausnahmen sind nur in Einzelfällen auf schriftlichen Antrag der Erziehungsberechtigten möglich.
- Pausen sollen zur Bewegung genutzt werden. Mit Beginn der Pause – auch der Mittagspause – verlassen daher alle Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe I die Klassen-, Fachräume, Flure und Treppenhäuser. Die Fachlehrerinnen und -lehrer sorgen dafür, dass die Unterrichtsräume abgeschlossen werden. Zur Reduzierung der Unfallgefahr ist das Abstellen von Taschen in den Gängen nicht erlaubt. Der Weg zum Lehrerzimmer und zum Sekretariat führt über die Haupttreppe. Die 2. große Pause ist Ruhepause; während dieser Zeit bleibt das Lehrerzimmer geschlossen.
- Die Cafeteria sollte in den großen Pausen nur von Schülerinnen und Schülern aufgesucht werden, die dort etwas kaufen oder verzehren wollen. Dort gilt die besondere Cafeteria-Nutzungsordnung.
- Der Oberstufe steht zur Stillarbeit die Oberstufenbücherei zur Verfügung. Zu Beginn eines Schulhalbjahres werden weitere Räume ausgewiesen.
- Zwei Schülerinnen oder Schüler aus jeder Klasse sind für die Ordnung ihres Klassenraumes verantwortlich. Dieses Amt wird wöchentlich an zwei andere Schülerinnen oder Schüler weitergegeben. Der Ordnungsdienst wird jeweils am Ende der 2., 4. und 6. Stunde durchgeführt.
- Die Klassenlehrerinnen und Klassenlehrer der 5., 7. und 9. Klassen teilen ihre Schüler entsprechend dem vom Hausmeister vorgelegten Plan zum Hof- und Cafeteriadienst ein und überprüfen die Durchführung.
- Alle, die zur Schulgemeinde der Elisabethschule gehören, gehen respektvoll und höflich miteinander um. Dies bringen sie auch durch angemessene Kleidung zum Ausdruck.
- Private Bild- und Tonträger wie Handys u.a. sind in der Schule abzuschalten. Nur in Notfällen oder nach Rücksprache mit einer Lehrkraft dürfen sie benutzt werden. Ausnahmsweise ist das Hören von Musik in Freistunden in Rückzugsbereichen erlaubt.
- Wenn Bilder, Tondokumente oder andere digitalisierte Daten während der Schulzeit oder bei Schulveranstaltungen entstanden sind, dürfen sie nicht ohne ausdrückliche Erlaubnis der Betroffenen veröffentlicht (Internet u.a.) werden.
- Gegenstände oder Verhaltensweisen, die andere Personen gefährden oder belästigen oder anderer Personen Eigentum oder Schulinventar beschädigen können, sind nicht gestattet.
- Fundsachen werden beim Hausmeister abgegeben.
- Das Eigentum der Schule, der Lehrerinnen und Lehrer, der Schülerinnen und Schüler sowie des Personals ist pfleglich zu behandeln. Falls trotzdem einmal Schäden auftreten sollten, sind diese umgehend beim Hausmeister oder der Aufsicht führenden Lehrkraft zu melden.
- Räder und Krafträder sind an den dafür vorgesehenen Plätzen abzustellen; der Schulparkplatz bleibt für die Lehrkräfte reserviert.
5. Zum Umgang mit der Hausordnung
- Klassendienst soll zu Beginn der Pause den Klassenraum reinigen, dann den Raum verlassen; anschließend schließt die Aufsicht zu;
- Dringende Empfehlung an alle Schülerinnen und Schüler: keine wertvollen Gegenstände mit in die Schule bringen, da diese nicht versichert sind;
- Diese Schulordnung ist zu Beginn eines Schuljahres vom Klassenlehrer/Tutor zu besprechen. Schüler und Eltern bestätigen dies durch Unterschreiben der im Schülerjournal abgedruckten Schulordnung.
Beschlossen von der Schulkonferenz am 11.4.2011